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Berittvertrag — Muster zusammenstellen

Pferd in Beritt oder Ausbildung geben: Stelle dir in vier Schritten einen Berittvertrag zusammen — Trainingsumfang, Unterbringung, Haftung und Versicherung sauber geregelt, ohne falsches Erfolgsversprechen. Jede Klausel ist kurz erklärt.

Unverbindliches Muster für typische Fallkonstellationen — keine Rechtsberatung und kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall (Stand: Juli 2026).

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Bist du Pferdebesitzer/in oder Bereiter/in?

Berittvertrag: kein Erfolg geschuldet — und das ist richtig so

Der Vollberitt (Unterbringung plus Training) ist nach dem BGH im Schwerpunkt ein Dienstvertrag (Urteil vom 12.01.2017, III ZR 4/16): Geschuldet ist fachgerechtes Training nach anerkannten Ausbildungsgrundsätzen — nicht das Erreichen eines bestimmten Ausbildungsstands. Ein Muster, das „Erfolge" verspricht, schafft nur Streit. Unser Vertrag hält stattdessen das angestrebte Ziel fest und regelt sauber, was der Bereiter wirklich leisten muss.

Haftung: Beweislast beim Bereiter — Halterhaftung beim Besitzer

Wird das Pferd im Beritt verletzt, muss sich der Bereiter entlasten (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB); stammt die Schadensursache aus seinem Verantwortungsbereich, trägt er nach der BGH-Rechtsprechung auch dafür die Beweislast. Umgekehrt gilt: Der Besitzer bleibt Halter — und haftet für die Tiergefahr grundsätzlich auch gegenüber dem Bereiter selbst. Ein „Handeln auf eigene Gefahr" nimmt die Rechtsprechung beim vertraglich vereinbarten Beritt gerade nicht an; verschwiegene Unarten des Pferdes können sich aber als Mitverschulden auswirken. Deshalb setzt das Muster auf offene Gefahrhinweise und beidseitige Versicherungsnachweise statt auf unwirksame Freizeichnungen.

Versicherung: beide Seiten müssen liefern

Der Bereiter braucht eine Betriebshaftpflicht, die Obhut und Beritt fremder Pferde einschließt. Der Besitzer hält seine Pferdehaftpflicht aufrecht und klärt, ob gewerblicher Beritt und Fremdreiterrisiko vom Tarif umfasst sind — das ist nicht in jedem Tarif automatisch der Fall. Der Vertrag hält beide Nachweise mit Versicherer und Vertragsnummer fest.

Kann ich vom Bereiter einen bestimmten Ausbildungsstand verlangen?

Nein — der Beritt ist ein Dienstvertrag: Geschuldet ist fachgerechtes Training nach anerkannten Grundsätzen, kein bestimmter Erfolg (BGH, III ZR 4/16). Vereinbaren lässt sich das angestrebte Ziel, Trainingsumfang und Berichtspflichten — daran misst sich die Leistung.

Wer haftet, wenn sich das Pferd beim Bereiter verletzt?

Der Bereiter schuldet Obhut: Bei einer Pflichtverletzung wird sein Verschulden vermutet (§ 280 Abs. 1 Satz 2 BGB), und für Ursachen aus seinem Verantwortungsbereich trägt er nach der BGH-Rechtsprechung die Beweislast. Pauschale Haftungsausschlüsse sind nach § 309 Nr. 7 BGB weitgehend unwirksam.

Haftet der Besitzer, wenn sich der Bereiter beim Reiten verletzt?

Grundsätzlich ja — die Tierhalterhaftung (§ 833 BGB) besteht nach der Rechtsprechung auch gegenüber dem gewerblichen Bereiter fort; ein Mitverschulden (z. B. Weiterreiten trotz Warnsignalen) kürzt den Anspruch. Deshalb gehören offene Gefahrhinweise und eine Haftpflicht, die gewerblichen Beritt deckt, in jeden Berittvertrag.

Darf der Bereiter mein Pferd auf Turnieren vorstellen?

Nur wenn es vereinbart ist. Der Turnier-Baustein regelt Abstimmung, Kosten (Nenngeld, Transport) und dass der Versicherungsschutz beider Seiten die Turniernutzung umfasst.

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