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Reitbeteiligungsvertrag — Muster zusammenstellen

Reittage, Kostenbeteiligung, Haftung, Versicherung: Stelle dir in vier Schritten einen Reitbeteiligungsvertrag zusammen — als PDF zum Ausfüllen und Unterschreiben. Jede Klausel ist kurz erklärt.

Unverbindliches Muster für typische Fallkonstellationen — keine Rechtsberatung und kein Ersatz für eine anwaltliche Prüfung im Einzelfall (Stand: Juli 2026).

1Rolle
2Variante
3Bausteine
4Download

Bist du Pferdebesitzer/in oder Reitbeteiligung?

Warum ein schriftlicher Reitbeteiligungsvertrag?

Die Reitbeteiligung ist rechtlich ein Vertrag eigener Art — bei unentgeltlicher Überlassung mit Nähe zur Leihe (§ 598 BGB), mit Kostenbeteiligung eher mietähnlich (§ 535 BGB). Sobald feste Reittage gegen regelmäßige Zahlung vereinbart sind, besteht ein echter Vertrag mit Pflichten auf beiden Seiten — und genau dann sollten Nutzung, Kosten, Haftung und Versicherung schriftlich stehen.

Haftung: der teuerste Irrtum

Der Besitzer bleibt Tierhalter und haftet verschuldensunabhängig für Schäden durch das Pferd (§ 833 Satz 1 BGB) — auch gegenüber der Reitbeteiligung selbst. Ein stillschweigender Haftungsverzicht wird von den Gerichten gerade nicht angenommen: Der BGH (Urteil vom 30.04.2013, VI ZR 13/12) lässt ein „Handeln auf eigene Gefahr" nur in engen Ausnahmefällen gelten. Wer die Haftung im Innenverhältnis begrenzen will, muss das ausdrücklich vereinbaren — dafür gibt es im Generator den Baustein „Haftungsverzicht". Übernimmt die Reitbeteiligung eigenständig die Aufsicht, haftet sie Dritten gegenüber zusätzlich als Tieraufseherin (§ 834 BGB) — mit Entlastungsmöglichkeit. Mehr dazu auf der Seite Reitbeteiligung richtig versichern.

Die Versicherungsfalle

Der häufigste Fehler: Beide Seiten verlassen sich auf die „Fremdreiterklausel" der Pferdehaftpflicht. Die deckt aber oft nur gelegentliche, unentgeltliche Gastreiter — die regelmäßige Reitbeteiligung mit Kostenbeteiligung muss in vielen Tarifen ausdrücklich eingeschlossen und teils dem Versicherer gemeldet werden. Der Vertrag hält deshalb Versicherer, Vertragsnummer und Meldedatum fest. Für eigene Unfälle der Reitbeteiligung (Sturz ohne Fremdverschulden) hilft nur eine eigene Reiter-Unfallversicherung.

Ist eine Reitbeteiligung automatisch mitversichert?

Nein. Die übliche Fremdreiterklausel deckt oft nur gelegentliche, unentgeltliche Gastreiter. Eine regelmäßige Reitbeteiligung mit Kostenbeteiligung muss in vielen Tarifen ausdrücklich eingeschlossen bzw. dem Versicherer gemeldet werden — genau das hält der Mustervertrag mit Versicherer und Vertragsnummer fest.

Haftet die Reitbeteiligung, wenn dem Pferd beim Reiten etwas passiert?

Bei Verschulden grundsätzlich ja (Vertrags- und Deliktshaftung). Umgekehrt haftet der Besitzer als Tierhalter verschuldensunabhängig, wenn die Reitbeteiligung durch das Pferd verletzt wird (§ 833 Satz 1 BGB). Ein Haftungsverzicht gilt nur, wenn er ausdrücklich vereinbart wurde — Gerichte nehmen ihn nicht stillschweigend an (BGH, VI ZR 13/12).

Was ist eine übliche Kostenbeteiligung?

Verbreitet ist eine monatliche Pauschale als Zuschuss zu Pension, Hufschmied und Routine-Tierarzt — die Höhe variiert stark nach Region, Pferd und Umfang der Reittage. Außergewöhnliche Kosten wie Operationen bleiben Sache des Besitzers, sofern nichts anderes vereinbart ist.

Dürfen Minderjährige eine Reitbeteiligung übernehmen?

Ja, aber der Vertrag braucht die Unterschrift der gesetzlichen Vertreter. Zusätzlich sollten Helmpflicht und der Umfang der erlaubten Nutzung (Halle, Gelände) klar geregelt sein — das Muster enthält dafür eigene Felder.

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