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GOT-Tabelle Pferd 2025/2026 — was der Tierarzt abrechnen darf

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) regelt verbindlich, was Tierärzte abrechnen dürfen. Seit der GOT-Novelle 2022 sind die Sätze deutlich gestiegen — und die Multiplikatoren (1×, 3×, 4×) entscheiden, ob du bei einer Pferd-OP 5.000 oder 12.000 € bezahlst. Diese Übersicht erklärt das System und zeigt, was eine gute Pferdeversicherung leisten muss.

Geprüft von Kevin Malarczuk · §34d-VersicherungsvermittlerZuletzt geprüft: 30.04.2026
Redaktionelle Aufbereitung — keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Bei juristischen Themen empfehlen wir zusätzlich anwaltliche Beratung, bei tierärztlichen Fragen den behandelnden Tierarzt.
Kurzantwort in 60 Sekunden

Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT 2022) regelt verbindlich, was Tierärzte abrechnen dürfen. Tierärzte rechnen mit dem 1- bis 4-fachen GOT-Satz ab. 2× ist der Standard für Routine, 3× bei aufwändigeren Eingriffen. Im Notdienst (§ 4 Abs. 1 GOT) sind 2×–4× möglich, dazu kommt eine Notdienstgebühr von 50 € (ebenfalls § 4 Abs. 1 GOT, einmalig pro Angelegenheit nach § 4 Abs. 2 GOT).

Für Pferdeversicherungen ist der erstattete GOT-Faktor entscheidend: 4× sollte drin sein, damit Notdienst-OPs (Sonntag/Nachts/Feiertag) komplett gedeckt sind. Bei nur 2× oder 3× erstatten zahlst du den Rest selbst.

Was ist die GOT?

Die Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT)ist eine Bundesrechtsverordnung, die festlegt, was Tierärzte mindestens und höchstens für ihre Leistungen verlangen dürfen. Sie wurde am 22.11.2022 grundlegend novelliert — die alten Sätze hatten teilweise seit 1999 keine Anpassung mehr und entsprachen nicht den heutigen Praxiskosten. Die neue GOT 2022 hob die Basis-Sätze um durchschnittlich 20-40 % an.

Tierärzte dürfen nicht weniger als den 1-fachen GOT-Satz verlangen — nach unten ist der Satz Pflicht. Nach oben gibt es Spielraum.

Die Multiplikatoren — der entscheidende Punkt

Tierärzte rechnen ihre Leistungen mit einem Multiplikator zum Basis-Satz ab — abhängig von Aufwand, Schwierigkeit und Dringlichkeit. Wichtig: Die Spielräume außerhalb des Notdienstes undim Notdienst sind unterschiedlich geregelt.

Außerhalb Notdienst — § 2 GOT

  • 1× GOT: Mindest-Satz. Pflicht-Untergrenze nach § 2 Abs. 1 GOT — darunter ist nicht zulässig.
  • 2× GOT: Standard für einfache Routine-Behandlungen (Impfung, Wurmkur, einfache Untersuchung).
  • 3× GOT: Obergrenze ohne Sondervereinbarung. Schwierigere Eingriffe, längere Behandlungen, stationäre Aufenthalte. Auch der typische Klinik-Satz für planmäßige OPs.
  • Über 3× GOT (außerhalb Notdienst): Nach § 5 GOT nur im begründeten Einzelfall und mit Textform-Vereinbarung vor Beginn der Leistung zulässig — Tierarzt und Tierhalter müssen die Honorar-Erhöhung schriftlich vereinbaren, der Tierhalter erhält eine Abschrift.

Im Notdienst — § 4 GOT

  • 2× bis 4× GOT: Im Notdienst (Nacht, Wochenende, Feiertag) sind nach § 4 Abs. 1 GOT i. V. m. § 2 Abs. 1 Satz 2 GOT 2-fache bis 4-fache Sätze zulässig — ohne Textform-Vereinbarung.
  • Notdienstgebühr 50 €: Nach § 4 Abs. 1 GOT zusätzlich, einmal pro Inanspruchnahme (§ 4 Abs. 2 GOT).

Beispiel: Eine Kolik-OP wird in einer Klinik typisch mit 2-fachem bis 3-fachem GOT-Satz abgerechnet. Im Notdienst (Sonntag-Abend, Feiertag, nachts) sind 2× bis 4× möglich — der konkrete Faktor entscheidet mit darüber, ob du bei einer Pferd-OP 5.000 oder 12.000 € bezahlst. Die Differenz zwischen 3× und 4× kann bei einer 8.000-€-OP rund 2.500 € ausmachen — gute OP-Tarife erstatten deshalb bis 4× GOT.

GOT-Tabelle Pferd 2025/2026: typische Behandlungen und Sätze

Beispiele basierend auf GOT 2022. Einen breiteren Überblick, was eine Pferdetierarzt-Behandlung kostet, findest du im eigenen Kosten-Ratgeber. Tatsächliche Beträge können variieren, weil immer mehrere Einzelpositionen kombiniert werden (Untersuchung + Diagnostik + Medikamente + Verbrauchsmaterial):

Behandlung2× GOT3× GOT4× GOT (Notdienst)
Impfung (Tetanus + Influenza)~80 €~120 €
Klinische Untersuchung Lahmheit~150 €~225 €~300 €
Röntgen pro Aufnahme~50-80 €~75-120 €~100-160 €
MRT-Untersuchung (Bein)~900 €~1.350 €~1.800 €
Kolik-Behandlung (konservativ, ambulant)~250 €~400 €~550 €
Kolik-OP + 7-14 Tage Klinik~5.000 €~7.500 €~10.000-12.000 €
Zahnbehandlung (Korrektur, Sedation)~150 €~225 €~300 €
Sehnen-OP arthroskopisch~3.500 €~5.250 €~7.000 €
Hufabszess-Behandlung~80 €~120 €~160 €

Quelle: Gebührenordnung für Tierärztinnen und Tierärzte (GOT 2022, Bundestierärztekammer). Werte sind Marktdurchschnitte verschiedener Pferdekliniken. Verbrauchsmaterial, Anfahrten und Spezial-Eingriffe nicht eingerechnet.

Original-Positionen aus der GOT-Anlage (1-facher Satz)

Die Anlage zur GOT 2022 listet jede Leistung mit fester Positionsnummer und Basis-Satz. Auszug für Pferd, Stand der GOT-Novelle vom 22.11.2022 — alle Werte als 1-facher Satz, netto (MwSt 19 % nach § 12 UStG kommt drauf):

Pos.Leistung1× GOT (netto)
4Allgemeine Untersuchung mit Beratung (Pferd)30,78 €
837Lahmheitsuntersuchung Pferd51,31 €
166Röntgen 1. Aufnahme (Pferd)26,53 €
167Röntgen je weitere Aufnahme im selben Termin18,03 €
Endoskopie obere Atemwege (Pferd)76,96–153,94 €
Notdienstgebühr nach § 4 Abs. 1 GOT50,00 €
§ 10 GOTWegegeld pro Doppelkilometer3,50 € (mind. 13 €)

Quelle: Anlage zur Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) i. d. F. der Verordnung vom 22.11.2022 (BGBl. I S. 2120). Die Multiplikation auf 2×–4× erfolgt nach § 2 GOT (Aufwand, Schwierigkeit). Im Notdienst gilt § 4 Abs. 1 GOT — danach verdoppeln sich die Sätze automatisch, bei besonderen Umständen bis zum 4-fachen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 GOT). Hinzu kommt die 50-€-Pauschale ebenfalls nach § 4 Abs. 1 GOT, die nach § 4 Abs. 2 GOT in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden darf.

Zuschläge und versteckte Kostenfallen

Tierarzt-Rechnungen enthalten oft Posten, die der Halter nicht erwartet hat:

  • Wegegeld nach § 10 GOT: 3,50 € pro Doppelkilometer (= 1,75 € je gefahrenem Kilometer einfach), mindestens 13 € pro Anfahrt — gilt zusätzlich zur Behandlungsgebühr und ist nicht Teil des Multiplikators.
  • Notdienst (§ 4 Abs. 1 GOT): außerhalb der Sprechstunden, an Wochenenden, nachts und an Feiertagen ist der 2-fache bis 4-fache Satz abrechenbar. Hinzu kommt die Notdienstgebühr von 50 € nach § 4 Abs. 1 GOT, einmalig pro Inanspruchnahme.
  • Material- und Medikamenten-Kosten — werden separat abgerechnet, nicht im GOT-Satz enthalten. Bei OPs oft 500–1.500 € extra.
  • Klinik-Liegekosten — pro Tag stationär ~50–150 €.
  • Anästhesie bei OP — separat, ~300–800 € je nach Dauer.
  • Mehrwertsteuer 19 % (§ 7 GOT i. V. m. § 12 Abs. 1 UStG) — die Beträge in der GOT-Anlage sind netto. Auf eine 8.000-€-Brutto-Rechnung entfallen rund 1.277 € MwSt.

Was die Versicherung leisten muss

Hier liegt der wichtigste Tarif-Vergleichs-Punkt überhaupt: der erstattungsfähige GOT-Faktor deiner Versicherung. Was die Absicherung je Sparte monatlich kostet, zeigt der Beitrags-Überblick nach Sparte.

  • Tarif erstattet nur 2× GOT: bei Notdienst-OP zahlst du 50 % der Rechnung selbst. Bei einer 8.000-€-Kolik-OP sind das 4.000 €.
  • Tarif erstattet 3× GOT: Standard-Behandlungen sind gedeckt, aber Notdienst-OPs am Wochenende kosten dich noch ~25 % selbst.
  • Tarif erstattet 4× GOT: komplette Erstattung auch bei Notdienst — das sollte der Standard sein, ist aber nur in besseren Tarifen üblich.

Praxis-Empfehlung: Beim Tarif-Abschluss explizit nach dem Erstattungs-GOT-Faktor fragen und in den AVB nachlesen. Ein günstiger Tarif mit 2× GOT-Erstattung kann im Schadensfall teurer werden als ein teurerer Tarif mit 4×.

Die Versicherer im GOT-Vergleich

Stand öffentlicher Produktinformationen, 06/2026:

  • Allianz: Erstattung 2-fach GOT in allen Tarifen (Basis/Smart/Komfort/Premium). Der 4-fache Notdienst-Satz ist das, was der Tierarzt abrechnen darf — nicht der Allianz-Erstattungsfaktor.
  • Uelzener: Erstattung unabhängig vom GOT-Satz — keine Faktor-Begrenzung, bis zur gewählten Erstattungshöhe.
  • GHV Darmstadt: 2-fach im Standard; der 4-fache Satz gilt nur im Premium-Tarif bei Notfällen.
  • Barmenia / Adcuri: 2-fach im Standard; 4-fach nur im Premium-Tarif (Notdienst).
  • Janitos / HUK-COBURG: bieten nur Pferdehaftpflicht — daher kein OP-/Kranken-GOT-Faktor.

Angaben ohne Gewähr, Stand 04/2026 — maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) der genannten Versicherer. Tarifstufen und Faktoren können abweichen und sich ändern. Der konkrete GOT-Faktor steht immer im individuellen Versicherungsschein.

Häufige Fragen zur GOT

Gibt es eine neue GOT 2025 oder 2026 für Pferde?

Nein. Es gilt weiterhin die Gebührenordnung für Tierärzte in der Fassung vom 22.11.2022. Eine als „GOT 2025“ oder „GOT 2026“ gesuchte Tabelle meint dieselben Sätze — die Beträge haben sich seit der Novelle 2022 nicht geändert. Wer „GOT 2025/2026“ sucht, findet also die aktuell gültige Fassung von 2022.

Was bedeutet der GOT-Faktor 4× im Notdienst genau?

Im Notdienst (§ 4 Abs. 1 GOT) erhöht sich der Anlage-Satz automatisch auf das 2-fache; bei besonderen Umständen wie hoher Schwierigkeit kann der Tierarzt nach § 2 Abs. 1 Satz 2 GOT bis auf das 4-fache hochsteuern. Hinzu kommt die Notdienstgebühr von 50 € nach § 4 Abs. 1 GOT, einmalig pro Inanspruchnahme. Eine Pferd-OP-Versicherung sollte den vollen 4-fachen Satz erstatten — sonst entstehen bei Wochenend- oder Nacht-OPs Eigenanteile.

Existiert § 1a GOT?

Nein. Der früher häufig zitierte § 1a GOT existiert in der aktuellen Fassung der Gebührenordnung für Tierärzte (i. d. F. der Verordnung vom 22.11.2022) nicht. Die Notdienstgebühr von 50 € ist in § 4 Abs. 1 GOT verankert; § 4 Abs. 2 GOT regelt, dass die Gebühr in derselben Angelegenheit nur einmal erhoben werden darf.

Wie hoch ist das Wegegeld nach § 10 GOT?

Wegegeld bei Hausbesuchen beträgt nach § 10 GOT 3,50 € pro Doppelkilometer (= 1,75 € je gefahrenem Einzelkilometer), mindestens 13 € pro Anfahrt. Wegegeld kommt zusätzlich zur Behandlungsgebühr und ist nicht Teil des Multiplikators.

Sind die Beträge in der GOT-Anlage netto oder brutto?

Die in der GOT-Anlage genannten Beträge sind netto. Auf eine tierärztliche Rechnung kommen nach § 7 GOT i. V. m. § 12 Abs. 1 UStG 19 % Mehrwertsteuer dazu. Auf eine 8.000-€-Brutto-Rechnung entfallen also rund 1.277 € MwSt-Anteil.

Darf der Tierarzt unter dem 1-fachen Satz abrechnen?

Nein. Der 1-fache GOT-Satz ist Pflicht-Mindestsatz; nach unten gibt es keinen Spielraum. Nach oben darf der Tierarzt im Praxis-Alltag bis 3-fach (in besonderen Fällen 4-fach) gehen, ohne Honorarvereinbarung. Höher als 4× ist nur per schriftlicher Vereinbarung mit dem Tierhalter zulässig.

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