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Gesundheitscheck-Routine — PAT-Werte und Vorsorge-Kalender

Ein gesundes erwachsenes Pferd hat in Ruhe einen Puls von 28 bis 44 Schlägen pro Minute, 8 bis 16 Atemzüge und eine Temperatur zwischen 37,5 und 38,2 °C – ab etwa 39 °C gilt es als fieberhaft. Wer diese PAT-Werte regelmäßig misst und dokumentiert, erkennt Abweichungen früher. Dazu gehören ein fester Impfkalender und eine kotprobenbasierte Entwurmung statt starrer Wurmkuren.

Ein regelmäßiger Gesundheitscheck gehört für jeden Pferdehalter zur Routine – nicht erst, wenn etwas auffällt. Wer Puls, Atmung und Temperatur seines Pferdes kennt und einen strukturierten Impf- und Entwurmungsplan fährt, erkennt Probleme früher und reagiert gezielter. Dieser Ratgeber zeigt die Normwerte, den aktuellen Impfkalender und warum die Kotprobe die pauschale Wurmkur abgelöst hat.

Tierärztin hört mit dem Stethoskop den Puls eines Pferdes ab — Gesundheitscheck in der Praxis
Geprüft von Kevin Malarczuk · §34d-VersicherungsvermittlerZuletzt geprüft: 07.08.2026
Redaktionelle Aufbereitung — keine Rechts- oder Versicherungsberatung im Einzelfall. Bei juristischen Themen empfehlen wir zusätzlich anwaltliche Beratung, bei tierärztlichen Fragen den behandelnden Tierarzt.

PAT-Werte: Puls, Atmung und Temperatur richtig messen

Normalwerte in Ruhe

PAT steht für Puls, Atmung, Temperatur — die drei Basiswerte, mit denen sich der Gesundheitszustand eines Pferdes am schnellsten einschätzen lässt. Fachtierärzte empfehlen, sie regelmäßig beim gesunden Pferd zu messen, damit im Krankheitsfall die individuellen Normwerte als Vergleich vorliegen.

WertNormalbereich in RuheAlarmschwelle
Puls28–44 Schläge/Min (einzelne Fachquellen nennen bis zu 48 als Obergrenze)deutlich abweichend ohne erkennbare Anstrengung → Tierarzt
Atmung8–16 Atemzüge/Minstark erhöht oder erschwert → Tierarzt
Temperatur37,5–38,2 °C (vereinzelt ab 37,0 °C als untere Grenze angegeben)ab ca. 39 °C fieberhaft, ab ca. 40 °C akut lebensbedrohlich

So misst du richtig

  • Puls: am einfachsten an der Unterkante der Ganasche tasten, wo eine gefäßähnliche Struktur unter der Haut verläuft — alternativ seitlich an der Schweifrübe oder oberhalb der Fessel. 15 Sekunden zählen und mit 4 multiplizieren, um die Schläge pro Minute zu erhalten.
  • Atmung: am besten an der Flankenbewegung oder vor den Nüstern ablesen.
  • Temperatur: rektal gemessen — das ist der Referenzwert für die genannten Normbereiche.
Merkregel PAT-Werte
Puls 28–44/Min, Atmung 8–16/Min, Temperatur 37,5–38,2 °C. Ab etwa 39 °C gilt ein Pferd als fieberhaft, ab etwa 40 °C besteht akute Lebensgefahr.

Warum ein Gesundheitstagebuch hilft

Fachtierärzte empfehlen, die Werte regelmäßig beim gesunden Pferd in Ruhe zu messen — zum Beispiel wöchentlich zur gleichen Tageszeit vor jeder Belastung — und in einem Gesundheitstagebuch zu notieren. So bekommst du Routine in der Messung und kennst die individuellen Normwerte deines Pferdes, wodurch Abweichungen im Krankheitsfall schneller auffallen.

Der tägliche Sichtcheck als Frühwarnsystem

Neben den PAT-Werten gilt in der tierärztlichen Praxis ein täglicher Sichtcheck vor dem Reiten oder Füttern als einfachstes Frühwarnsystem, weil Abweichungen von der individuellen Normalität oft schon vor sichtbaren Symptomen auffallen.

  • Verhalten — ruhig, aufmerksam, wie gewohnt?
  • Fressen — normaler Appetit, keine Futterreste?
  • Kot — Menge, Konsistenz, Farbe unverändert?
  • Fell — Glanz, keine Schweißflecken ohne Anlass?
  • Gliedmaßen — keine Schwellungen, gleichmäßige Belastung?

Alarmzeichen: Wann sofort der Tierarzt gerufen werden muss

Sofort handeln solltest du bei deutlich erhöhter oder erniedrigter Temperatur (ab ca. 39 °C, akut gefährlich ab ca. 40 °C) oder bei Puls- und Atemwerten, die ohne erkennbare Anstrengung stark vom individuellen Normalwert deines Pferdes abweichen.

  • Nasenausfluss
  • Starkes Schwitzen ohne Anstrengung
  • Zittern oder Taumeln
  • Erkennbare Schmerzanzeichen
  • Teilnahmslosigkeit

Impfkalender: Grundimmunisierung und Auffrischung

Tetanus, Equine Influenza und Equine Herpesvirus-Infektion gelten laut StIKo Vet als sogenannte Core-Impfungen, gegen die jedes Pferd zu jeder Zeit geschützt sein soll. Tollwut ist dagegen in Deutschland keine Core-Impfung mehr, weil das Land seit 2008 frei von terrestrischer Tollwut ist.

ErkrankungGrundimmunisierungWiederholung
Tetanus (Core)ab 6. Lebensmonat, 2. Impfung 4–6 Wochen späteralle 2–3 Jahre, je nach Impfstoff
Equine Influenza (Core)ab 6. Lebensmonat, 2. Impfung 4–6 Wochen späteralle 6 Monate (bei geringem Ansteckungsrisiko ausnahmsweise bis 12 Monate)
Equines Herpesvirus (Core)ab 6. Lebensmonat, 2. Impfung 4–6 Wochen späteralle 6 Monate
Tollwutkeine Core-Impfung mehr — Deutschland seit 2008 frei von terrestrischer Tollwutnach tierärztlicher Einschätzung, z. B. vor Auslandsreisen

Fohlen aus ungeimpften oder impfstatusunklaren Mutterstuten können bereits ab dem 4. Lebensmonat vorgezogen gegen Tetanus, Influenza und Herpes geimpft werden — benötigen danach aber trotzdem die vollständige Grundimmunisierung ab dem 6. Lebensmonat.

Merkregel Core-Impfungen
Tetanus, Influenza und Herpes sind Core-Impfungen — jedes Pferd soll laut StIKo Vet zu jeder Zeit geschützt sein. Auffrischung: Influenza/Herpes alle 6 Monate, Tetanus alle 2–3 Jahre je nach Impfstoff.

Entwurmung: Kotprobe statt Kalender-Wurmkur

Statt einer pauschalen Wurmkur im festen Rhythmus setzen Tierärzte heute meist auf selektive oder strategische Entwurmung anhand von Kotproben, um Resistenzen bei Würmern zu vermeiden.

  • Kotprobenfrequenz: im ersten Jahr mindestens 4x jährlich untersuchen; ist die Lage stabil, kann auf 3x jährlich reduziert werden.
  • Behandlungsschwelle: bei kleinen Strongyliden wird ab einem Wert von 200 Eiern pro Gramm Kot (EpG) tatsächlich entwurmt — viele Pferde liegen darunter und benötigen laut FN keine Wurmkur.
  • Bandwurm: eine Behandlung im Spätherbst oder Winter, unabhängig vom Kotprobenbefund, gilt üblicherweise als ausreichend.
  • Dasselfliegenlarven: eine Behandlung im Spätherbst gilt ebenfalls als üblicher Standard.

Nach Angaben der FN benötigt bei konsequenter Kotprobenkontrolle maximal rund 30 % der erwachsenen Pferde tatsächlich eine Wurmkur — die endgültige Entscheidung über Zeitpunkt und Wirkstoff sollte aber immer der betreuende Tierarzt anhand der Befunde treffen.

Der Versicherungs-Blick

Ob dein Pferd nach Kalender geimpft und entwurmt ist, spielt für die Pferdehaftpflicht keine Rolle — sie haftet unabhängig vom Gesundheitszustand des Pferdes für Schäden gegenüber Dritten.

Anders sieht es bei der OP- und der Pferdekrankenversicherung aus: Vorerkrankungen musst du beim Vertragsschluss wahrheitsgemäß angeben (vorvertragliche Anzeigepflicht). Eine dokumentierte PAT-Historie kann im Streitfall helfen, den Gesundheitszustand vor Vertragsbeginn zu belegen — sie ersetzt aber keine tierärztliche Ankaufs- oder Gesundheitsuntersuchung.

Manche OP- und Krankentarife verlangen in den AVB als Obliegenheit eine regelmäßige Grund- oder Wiederholungsimpfung. Wird das nachweislich versäumt und steht das erkennbar mit dem Schadenfall in Zusammenhang, kann der Versicherer je nach Klausel die Leistung kürzen — das ist immer vertragsindividuell zu prüfen, eine pauschale Aussage wie „zahlt dann nicht“ ist so nicht zulässig.

Für eine Pferde-Lebens- bzw. Sterbegeldversicherung ist der Gesundheitszustand vor allem bei der Antragstellung relevant. Ein späteres Nachlässigwerden bei Impfung oder Entwurmung wirkt sich in der Regel nicht auf eine bereits laufende Police aus. Entscheidend bleibt in jedem Fall die konkrete AVB des jeweiligen Tarifs — nicht die allgemeine Empfehlung aus diesem Ratgeber.

Häufige Fragen

Wie fühle ich den Puls meines Pferdes richtig?

Am einfachsten lässt sich der Puls an der Unterkante der Ganasche tasten, wo eine gefäßähnliche Struktur unter der Haut verläuft, alternativ seitlich an der Schweifrübe oder oberhalb der Fessel. Am besten 15 Sekunden zählen und mit 4 multiplizieren, um die Schläge pro Minute zu erhalten.

Wie oft sollte ich die PAT-Werte meines Pferdes messen?

Fachtierärzte empfehlen, die Werte regelmäßig beim gesunden Pferd in Ruhe zu messen (z. B. wöchentlich zur gleichen Tageszeit vor Belastung) und in einem Gesundheitstagebuch zu notieren. So bekommt man Routine in der Messung und kennt die individuellen Normwerte, was Abweichungen im Krankheitsfall schneller erkennbar macht.

Wie oft muss mein Pferd geimpft werden?

Nach abgeschlossener Grundimmunisierung sind Influenza- und Herpes-Impfungen alle 6 Monate fällig, Tetanus je nach verwendetem Impfstoff alle 2 bis 3 Jahre. Turnierpferde unterliegen zusätzlich den Vorgaben ihres Verbands (z. B. FN), die teils strengere Abstände (6 Monate ± 21 Tage) verlangen.

Muss ich mein Pferd routinemäßig entwurmen oder reicht die Kotprobe?

Die pauschale Wurmkur im festen Rhythmus gilt heute als überholt, weil sie Resistenzen fördert. Üblich ist heute die selektive Entwurmung anhand regelmäßiger Kotproben (anfangs 4x jährlich), ergänzt um eine jährliche Bandwurmbehandlung im Spätherbst/Winter unabhängig vom Kotprobenbefund. Die endgültige Entscheidung sollte der betreuende Tierarzt treffen.

Wie oft sollten die Zähne meines Pferdes kontrolliert werden?

In der tierärztlichen Praxis wird für gesunde erwachsene Pferde meist eine jährliche Zahnkontrolle empfohlen, bei jungen Pferden im Zahnwechsel, sehr alten Pferden oder bei bekannten Zahnproblemen eher halbjährlich. Eine bundesweit einheitliche amtliche Vorgabe dazu gibt es nicht, es handelt sich um eine fachliche Praxisempfehlung.

Wann muss ich bei abweichenden PAT-Werten sofort den Tierarzt rufen?

Sofort handeln sollte man bei deutlich erhöhter oder erniedrigter Temperatur (ab ca. 39 °C, akut gefährlich ab ca. 40 °C), bei Puls- oder Atemwerten, die ohne erkennbare Anstrengung stark vom individuellen Normalwert abweichen, oder wenn Begleitsymptome wie Nasenausfluss, starkes Schwitzen, Zittern, Taumeln, Schmerzanzeichen oder Teilnahmslosigkeit hinzukommen.

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